Wenn aus Mitarbeitern Konkurrenten werden

Ein ehemaliger Mitarbeiter macht sich selbstständig und schreibt zu Werbezwecken Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers an. Das sieht der Ex-Chef zwar nicht gerne, aber rein rechtlich wird er seine Schwierigkeiten haben, wenn er gegen die neue Konkurrenz vorgehen will.
Justizfachmann Dr. Wiemann vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) erklärt im BRV-Magazin: "Arbeitsrechtlich darf ein Mitarbeiter in aller Regel keine Kunden abwerben." Dagegen sei das Eindringen in den Kundenkreis des früheren Arbeitgebers nicht ohne Weiteres zu untersagen. Man könne sich somit nur wehren, wenn schon während des Arbeitsverhältnisses ein Wettbewerbsverbot für bis zu zwei Jahre nach dem Ausscheiden vereinbart worden wäre.
Auch wettbewerbsrechtlich ist die Lage schwierig. Das Abwerben von Kunden gehöre zu den Grundlagen des freien Wettbewerbs, so Wiemann weiter. Es sei denn, der neue Konkurrent bezöge sich in einem Werbeschreiben sehr direkt auf den früheren Arbeitgeber, zum Beispiel mit einem Satz wie "als sehr angenehmer Kunde aus meiner früheren Tätigkeit als Angestellter bei …". Dann wäre eventuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vertretbar.
unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost (www.lst.law) / Ralf Galow