Softwareupdates in der Werkstatt: Wer haftet bei Folgeschäden?
Moderne Fahrzeuge sind längst rollende Computersysteme. Steuergeräte-Updates, Flash-Vorgänge, Codierungen und Online-Programmierungen gehören inzwischen zum Werkstattalltag. Gleichzeitig steigt jedoch das Haftungsrisiko – insbesondere dann, wenn nach einem Softwareupdate plötzlich Steuergeräte ausfallen, Assistenzsysteme Fehlfunktionen zeigen oder das Fahrzeug gar nicht mehr startfähig ist. Viele Werkstattinhaber stellen sich deshalb die Frage: Wer haftet eigentlich, wenn ein Softwareupdate nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde und anschließend Schäden entstehen?
Grundsatz: Die Werkstatt haftet zunächst gegenüber dem Kunden
Rechtlich ist zunächst entscheidend, wer Vertragspartner des Fahrzeughalters ist. In den meisten Fällen ist das die tatsächlich ausführende Werkstatt. Bedeutet:
Tritt nach dem Update ein Schaden auf, wird sich der Kunde in erster Linie an die Werkstatt wenden – unabhängig davon, ob die Ursache möglicherweise beim Fahrzeughersteller liegt oder nicht. Für Werkstätten entsteht dadurch ein erhebliches Risiko, denn moderne Softwareeingriffe betreffen oft:
- mehrere miteinander vernetzte Steuergeräte,
- sicherheitsrelevante Systeme,
- Online-Freischaltungen,
- herstellerabhängige Backend-Prozesse,
- und komplexe Abhängigkeiten innerhalb der Fahrzeugarchitektur.
Kann der Hersteller in die Haftung genommen werden?
Ja – grundsätzlich ist das möglich. In der Praxis ist ein Regress gegen den Hersteller allerdings häufig schwierig und stark vom Einzelfall abhängig. Eine Haftung des Herstellers kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn:
- die Hersteller-Software fehlerhaft ist,
- unzutreffende oder unvollständige Arbeitsanweisungen vorlagen,
- bekannte Serienprobleme vorliegen oder verschwiegen wurden,
- Diagnose- oder Flash-Systeme des Herstellers fehlerhaft arbeiten,
- oder das Update trotz korrekter Durchführung technisch mangelhaft ist.
Entscheidend ist dabei fast immer die Beweisfrage: "Hat die Werkstatt exakt nach Herstellervorgaben gearbeitet?"
Die größte Schwachstelle: Fehlende Dokumentation
Viele Werkstätten arbeiten technisch sauber – dokumentieren den Vorgang aber nicht ausreichend. Genau das wird später zum Problem. Kann die Werkstatt nicht nachweisen,
- dass ein Batterieladegerät angeschlossen war,
- welche Softwareversion installiert wurde,
- welche Fehlereinträge vorher vorhanden waren,
- oder welche Herstelleranweisung galt,
landet das Risiko häufig vollständig bei der Werkstatt.
Handlungsempfehlungen für Werkstattinhaber
Softwareupdates wie sicherheitsrelevante Arbeiten behandeln
Softwarearbeiten sind heute keine „Nebenleistung“ mehr. Sie sollten intern denselben Stellenwert erhalten wie Arbeiten an Bremsen oder Airbagsystemen.
Empfehlung:
- klare Arbeitsprozesse definieren,
- Verantwortlichkeiten festlegen,
- Mitarbeiterschulungen durchführen,
- standardisierte Checklisten verwenden.
Flash- und Diagnoseprotokolle konsequent speichern. Die wichtigste Absicherung ist eine vollständige technische Dokumentation.
Gespeichert werden sollten insbesondere:
- Fahrzeugdaten / FIN,
- Ausgangs-Fehlerspeicher,
- Zielsoftwarestand,
- Flash-Protokolle,
- Spannungsversorgung während des Updates,
- Hersteller-TPI / Arbeitsanweisungen,
- Abschlussdiagnose.
Wer später keinen Nachweis führen kann, verliert häufig die Argumentationsgrundlage gegenüber Hersteller oder Kunde.
Batteriestabilisierung dokumentieren
Ein häufiger Streitpunkt bei Steuergeräteausfällen ist die Bordspannung während des Flashvorgangs.
Deshalb:
- geeignetes Batteriestützgerät verwenden,
- Spannung dokumentieren,
- Gerätetyp im Auftrag vermerken.
Kunden schriftlich über Risiken informieren
Selbst Updates nach Herstellervorgaben bergen Risiken:
- Steuergeräte können ausfallen,
- bestehende Codierungen überschrieben werden,
- Assistenzsysteme neu kalibriert werden müssen,
- Komfortfunktionen verloren gehen.
Eine schriftliche Risikoaufklärung reduziert spätere Streitigkeiten erheblich. Insbesondere freie Werkstätten sollten hierfür standardisierte Haftungs- und Risikoformulare verwenden. Nutzen Sie gerne unsere Vorlagen aus dem Download-Center.
Ist Ihr Auftraggeber eine Fremdwerkstatt, dann sind besondere Maßnahmen zu ergreifen
Haftungsbegrenzung, Freistellungsklausen und Verantwortlichkeiten gegenüber dem Endkunden
Arbeiten Sie als Werkstatt für andere Werkstätten oder Händler, dann gelten andere rechtliche Spielräume als gegenüber Ihren eigenen Kunden / privaten Endverbrauchern. Hierzu sollten spezielle Haftungsbegrenzungen und Freistellungsklauseln vereinbart sowie die Verantwortlichkeiten gegenüber dem Endkunden klar geregelt werden.
Nutzen Sie gerne unsere Vorlagen aus dem Download-Center.
Hersteller-Tickets und Supportfälle archivieren
Wenn technische Probleme auftreten:
- sofort den Support des Fahrzeugherstellers einschalten,
- Ticketnummern sichern,
- E-Mails archivieren,
- Handlungsempfehlungen dokumentieren.
Diese Unterlagen können später entscheidend für einen möglichen Regress sein.
Freie Werkstätten tragen oft höhere Risiken. Besonders kritisch wird es, wenn:
- Mehrmarken-Diagnosegeräte,
- nicht vorgesehene oder nicht freigegebene Software,
- Remote-Services,
- oder modifizierte Datensätze
verwendet werden.
In solchen Fällen wird ein Hersteller regelmäßig argumentieren, dass der Schaden außerhalb seines Verantwortungsbereichs entstanden ist.
Fazit: Softwareupdates gehören heute zum Kerngeschäft moderner Werkstätten – aber auch zu den größten Haftungsrisiken.
Wer sich absichern möchte, sollte:
- technische Abläufe standardisieren,
- Dokumentation professionell organisieren,
- Risiken schriftlich kommunizieren,
- und Haftungsregelungen aktiv gestalten.
Denn im Streitfall entscheidet oft nicht nur die technische Ursache, sondern vor allem die Frage: Wer kann nachweisen, korrekt gearbeitet zu haben?
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unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Sebastian Trost (www.lst.law) / Ralf Galow