AGB für Warenbestellungen und Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IAM-NET GmbH für Warenbestellungen und Dienstleistungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge der IAM-NET GmbH, Stockumer Straße 46, 44225 Dortmund (nachfolgend „IAM-NET“), über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie über die Erbringung von Dienstleistungen.
1.2 Die Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn IAM-NET ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen IAM-NET und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von IAM-NET sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch IAM-NET, durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
2.3 Bei Bestellungen über einen Online-Shop kommt der Vertrag nach Maßgabe des dort vorgesehenen Bestellprozesses zustande. Die Einzelheiten ergeben sich aus den im Bestellprozess angezeigten Vertragsinformationen.
2.4 Für den Umfang der geschuldeten Lieferung oder Leistung sind die Auftragsbestätigung, das Angebot und die individuellen Vereinbarungen maßgeblich.
2.5 Der Vertragspartner ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Bestell-, Liefer- und Leistungsdaten verantwortlich.
2.6 Nachträgliche Änderungen einer Bestellung bedürfen der Zustimmung von IAM-NET. IAM-NET kann hierdurch entstehende Mehrkosten berechnen.
3. Beschaffenheit und Produktangaben
3.1 Angaben zu Abbildungen, Farben, Maßen, Gewichten, technischen Daten und sonstigen Eigenschaften dienen der Beschreibung der Ware, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet sind.
3.2 Technisch oder produktionsbedingt erforderliche Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit und Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3 Bei kundenspezifisch hergestellten oder bearbeiteten Waren sind die vom Vertragspartner freigegebenen Unterlagen und Spezifikationen maßgeblich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Versand-, Verpackungs-, Transport-, Zoll- und sonstige Nebenkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. IAM-NET ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer nachweisbarer Verzugsschäden zu verlangen.
4.6 IAM-NET ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu beeinträchtigen geeignet sind und dadurch die Bezahlung offener Forderungen gefährdet erscheint.
5. SEPA-Lastschrift
5.1 Soweit die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, erteilt der Vertragspartner IAM-NET das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat.
5.2 IAM-NET wird den Vertragspartner über bevorstehende Lastschriften grundsätzlich rechtzeitig im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben informieren.
5.3 Bei Rücklastschriften aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstands ist IAM-NET berechtigt, die hierdurch tatsächlich entstandenen Bank- und Bearbeitungskosten zu verlangen.
6. Lieferung und Lieferzeiten
6.1 Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
6.2 Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit Vertragsschluss, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Soweit eine Vorauszahlung vereinbart ist, beginnt die Lieferfrist frühestens mit Eingang der vereinbarten Zahlung.
6.3 Angegebene Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Liefertermine.
6.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Vertragspartner durch von IAM-NET veranlasste Teillieferungen nicht.
6.5 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von IAM-NET nicht zu vertretender Ereignisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit.
6.6 Dauert eine solche Behinderung länger als vier Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse.
7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei einem Versendungskauf im B2B-Bereich mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Vertragspartner über, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 IAM-NET wird die Ware ordnungsgemäß verpacken.
7.4 Für Schäden, die nach dem Gefahrübergang während des Transports entstehen, haftet IAM-NET nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
7.5 Auf Wunsch des Vertragspartners kann IAM-NET eine Transportversicherung auf dessen Kosten abschließen, soweit dies vereinbart wird.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 IAM-NET behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.
8.2 Bei laufender Geschäftsbeziehung behält sich IAM-NET das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Bereits jetzt tritt er IAM-NET die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. IAM-NET nimmt die Abtretung an.
8.4 Der Vertragspartner bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber IAM-NET ordnungsgemäß nachkommt.
8.5 IAM-NET ist berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder sonstige berechtigte Gründe hierfür bestehen.
8.6 Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen.
9. Sonderanfertigungen und kundenspezifische Leistungen
9.1 Bei individuell nach Vorgaben des Vertragspartners hergestellten oder bearbeiteten Waren ist der Vertragspartner für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Zeichnungen, Texte, Grafiken und sonstigen Unterlagen verantwortlich.
9.2 Der Vertragspartner stellt IAM-NET von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter beruhen.
9.3 Änderungen oder Stornierungen nach Beginn der Produktion sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit IAM-NET nicht ausdrücklich einer Änderung oder Stornierung zustimmt. IAM-NET kann in diesem Fall die bis dahin angefallenen Kosten sowie weitere nachweisbare Aufwendungen verlangen.
10. Druckerzeugnisse
10.1 Bei Druckaufträgen ist der Vertragspartner verpflichtet, Korrekturabzüge, Druckfreigaben und sonstige zur Produktion erforderliche Unterlagen sorgfältig zu prüfen.
10.2 Mit der Druckfreigabe bestätigt der Vertragspartner die Richtigkeit der freigegebenen Inhalte.
10.3 Für vom Vertragspartner freigegebene Fehler haftet IAM-NET nicht, soweit IAM-NET den Fehler nicht zu vertreten hat.
10.4 Produktionsbedingte, branchenübliche Abweichungen in Farbe, Material, Ausführung, Format oder Menge bleiben vorbehalten, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind.
11. Dienstleistungen und Werkleistungen
11.1 IAM-NET erbringt Dienstleistungen nach Maßgabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
11.2 Soweit IAM-NET die Herstellung eines konkreten Werkes schuldet, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkleistungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
11.3 Der Vertragspartner hat die zur Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
11.4 Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Vertragspartners beruhen, hat IAM-NET nicht zu vertreten.
11.5 Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Vertragspartner die Leistung nach Fertigstellung innerhalb angemessener Frist abzunehmen.
12. Mängelrechte
12.1 Die gesetzlichen Mängelrechte gelten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
12.2 Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nach Entdeckung des Mangels.
12.3 Bei berechtigten Mängeln ist IAM-NET zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. IAM-NET kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.
12.4 Der Vertragspartner hat IAM-NET die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Möglichkeit einzuräumen.
12.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Vertragspartner unzumutbar, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
12.6 Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Beeinträchtigungen, die nach dem Gefahrübergang insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsbedingungen, natürliche Abnutzung oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden sind, soweit IAM-NET diese nicht zu vertreten hat.
13. Verjährung von Mängelansprüchen
13.1 Für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.
13.2 Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder zwingender gesetzlicher Verjährungsfristen.
13.3 Für gebrauchte Waren wird die Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13.4 Für Schadensersatzansprüche gilt ergänzend Ziffer 14.
14. Haftung
14.1 IAM-NET haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet IAM-NET nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
14.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.4 Soweit die Haftung von IAM-NET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IAM-NET.
14.5 Der Vertragspartner hat im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, Schäden zu vermeiden oder zu vermindern.
15. Unterlagen, Urheberrechte und geistiges Eigentum
15.1 An Angeboten, Zeichnungen, Konzepten, Berechnungen, Präsentationen, Software, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen verbleiben die jeweiligen Rechte bei IAM-NET oder den jeweiligen Rechteinhabern.
15.2 Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Unterlagen über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von IAM-NET, soweit keine gesetzlichen Nutzungsrechte bestehen.
15.3 Vom Vertragspartner bereitgestellte Unterlagen und Inhalte dürfen von IAM-NET ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
16. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
16.1 Der Vertragspartner hat alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Zugänge und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
16.2 Kommt der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
16.3 IAM-NET kann zusätzlichen Aufwand, der durch eine vom Vertragspartner zu vertretende verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, gesondert berechnen, sofern dies zuvor angekündigt wurde oder die Vergütung sich nach Aufwand bestimmt.
17. Rechte Dritter und Freistellung
17.1 Der Vertragspartner stellt IAM-NET von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Zeichnungen, Texte, Bilder oder sonstige Unterlagen Rechte Dritter verletzen.
17.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung, soweit der Vertragspartner die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
18.1 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
19. Datenschutz
19.1 IAM-NET verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
19.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von IAM-NET.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen IAM-NET und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.
20.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dortmund als Gerichtsstand vereinbart. IAM-NET ist daneben berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
20.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht besteht, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
21.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.