AGB für Veranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IAM-NET GmbH für Veranstaltungen
für Schulungen, Seminare, Tagungen, Workshops, Kurse, Trainingseinheiten und Konferenzen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von der IAM-NET GmbH, Stockumer Straße 46, 44225 Dortmund (nachfolgend „IAM-NET“), angebotenen und durchgeführten Veranstaltungen, insbesondere Schulungen, Seminare, Tagungen, Workshops, Kurse, Trainingseinheiten und Konferenzen (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“).
1.2 Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn IAM-NET ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen IAM-NET und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot, Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Angebote von IAM-NET sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt ein verbindliches Angebot des Vertragspartners zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.3 Der Vertrag kommt durch die Buchungs- bzw. Anmeldebestätigung von IAM-NET in Textform zustande.
2.4 Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen sind die Buchungsbestätigung, die Veranstaltungsbeschreibung und die zwischen den Parteien getroffenen individuellen Vereinbarungen.
2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
3. Leistungsumfang und Änderungen
3.1 IAM-NET erbringt die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen.
3.2 IAM-NET ist berechtigt, den Ablauf, Inhalte, Referenten oder Veranstaltungsort aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu ändern, sofern die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist und Charakter und wesentliche Zielsetzung der Veranstaltung erhalten bleiben.
3.3 IAM-NET ist berechtigt, bei Verhinderung eines Referenten einen gleichwertigen Ersatzreferenten einzusetzen.
3.4 Soweit eine Veranstaltung als Präsenzveranstaltung angeboten wird, kann IAM-NET diese aus sachlich gerechtfertigtem Grund auch als Online- oder Hybridveranstaltung durchführen, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist und der Veranstaltungszweck im Wesentlichen erhalten bleibt.
4. Stornierung durch den Vertragspartner
4.1 Der Vertragspartner kann eine gebuchte Veranstaltung vor deren Beginn stornieren. Die Stornierung bedarf mindestens der Textform.
4.2 Bei einer Stornierung gelten folgende Stornierungskosten, jeweils bezogen auf die vereinbarte Veranstaltungsvergütung:
- bei einer Stornierung mehr als 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung;
- bei einer Stornierung 14 bis einschließlich 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung;
- bei einer Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung.
4.3 Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass IAM-NET kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
4.4 IAM-NET bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4.5 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich zulässig, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllt. IAM-NET kann die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers aus sachlichem Grund ablehnen.
4.6 Eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin bedarf der Zustimmung von IAM-NET.
5. Absage oder Verlegung durch IAM-NET
5.1 IAM-NET kann eine Veranstaltung aus wichtigem sachlichem Grund absagen oder auf einen anderen Termin verlegen. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- höherer Gewalt;
- Naturereignissen;
- Streik oder vergleichbaren Ereignissen;
- behördlichen Anordnungen;
- erheblichen technischen oder organisatorischen Störungen;
- Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung eines Referenten;
- Nichterreichen einer in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl.
5.2 Im Falle einer Absage durch IAM-NET wird dem Vertragspartner die bereits gezahlte Veranstaltungsvergütung für die betroffene Veranstaltung erstattet.
5.3 Im Falle einer Verlegung kann der Vertragspartner die Teilnahme auf den Ersatztermin umbuchen. Ist ihm die Teilnahme am Ersatztermin nicht zumutbar, wird die bereits gezahlte Vergütung erstattet.
5.4 Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Arbeitsausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die jeweils vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Angebot, der Veranstaltungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Die vereinbarte Vergütung ist nach Durchführung der Veranstaltung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 IAM-NET ist berechtigt, für Veranstaltungen ganz oder teilweise eine Vorauszahlung zu verlangen, sofern dies im Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde.
6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. IAM-NET ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz weiterer nachweisbarer Verzugsschäden zu verlangen.
6.6 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
6.7 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
6.8 Werden IAM-NET nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu beeinträchtigen geeignet sind und dadurch die Bezahlung offener Forderungen gefährdet erscheint, ist IAM-NET berechtigt, noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
7. Teilnahme und technische Voraussetzungen
7.1 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten fachlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
7.2 Bei Online- oder Hybridveranstaltungen ist der Vertragspartner für die erforderliche technische Ausstattung, eine geeignete Internetverbindung und die Funktionsfähigkeit der von ihm eingesetzten Endgeräte verantwortlich.
7.3 Zugangsdaten zu Onlineveranstaltungen dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
7.4 Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer die Veranstaltungsbedingungen und berechtigte Anweisungen von IAM-NET bzw. deren Referenten beachten.
8. Nutzung von IT-Infrastruktur
8.1 Soweit IAM-NET im Rahmen einer Veranstaltung Internetzugänge, Rechner, Software, Zugangsdaten oder sonstige IT-Infrastruktur zur Verfügung stellt, dürfen diese ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke der Veranstaltung genutzt werden.
8.2 Unzulässig sind insbesondere:
- der Abruf, die Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte;
- Eingriffe in fremde IT-Systeme oder Netzwerke;
- der Versuch, Zugangsdaten, Passwörter oder sonstige Authentifizierungsmittel Dritter zu erlangen oder zu verwenden;
- die Weitergabe eigener Zugangsdaten an unberechtigte Dritte;
- die Verbreitung von Schadsoftware;
- sonstige Nutzungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen.
8.3 IAM-NET ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Regelungen den betreffenden Teilnehmer von der Nutzung der bereitgestellten IT-Infrastruktur auszuschließen und bei schwerwiegenden Verstößen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
8.4 Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch einen von ihm zu vertretenden Verstoß gegen diese Pflichten entstehen.
9. Ausschluss und Abbruch der Teilnahme
9.1 IAM-NET kann Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn diese trotz Aufforderung erheblich gegen gesetzliche Vorschriften, Veranstaltungsregeln oder berechtigte Anweisungen von IAM-NET verstoßen oder die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen.
9.2 Bei einem vom Vertragspartner zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsvergütung.
9.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche von IAM-NET bleiben unberührt.
10. Haftung
10.1 IAM-NET haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet IAM-NET nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer übernommenen Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Soweit die Haftung von IAM-NET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von IAM-NET.
10.5 Der Vertragspartner hat im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, Schäden zu vermeiden oder zu vermindern.
11. Arbeitsunterlagen und Urheberrechte
11.1 Die im Rahmen der Veranstaltungen bereitgestellten Präsentationen, Schulungsunterlagen, Skripte, Grafiken, Videos, Software, Dateien und sonstigen Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt sein.
11.2 Die bereitgestellten Unterlagen dürfen ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke des Vertragspartners bzw. der angemeldeten Teilnehmer verwendet werden.
11.3 Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Verwertung ist nur zulässig, soweit dies gesetzlich erlaubt oder von IAM-NET ausdrücklich gestattet ist.
11.4 Die Aufzeichnung von Veranstaltungen in Bild oder Ton sowie die Anfertigung von Screenshots oder sonstigen Mitschnitten ist nur mit vorheriger Zustimmung von IAM-NET zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
12. Datenschutz
12.1 IAM-NET verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
12.2 Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von IAM-NET.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen IAM-NET und dem Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.
13.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dortmund als Gerichtsstand vereinbart. IAM-NET ist daneben berechtigt, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
13.4 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht besteht, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
14.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.